Das Landesverwaltungsgericht OÖ bewilligte noch im Jahr 2014 Schwarzwildjägern keinen Waffenpass.
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Nunmehr hat jedoch das Landesverwaltungsgericht OÖ einen Waffenpass für einen Schwarzwildjäger bewilligt.
Anmerkung:
Der Verwaltungsgerichtshof hat – womöglich unter dem Eindruck des zwar für die Auslegung des Waffengesetzes nicht direkt relevanten aber für die Landwirtschaft immer bedrohlicher werdenden Schwarzwildproblems – seine restriktive Linie aufgeweicht und eine stärkere Berücksichtigung der Argumente der Jägerschaft gefordert.
Dr. Lorenz Kirschner

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