Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Oberösterreich
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Im Anschluss an mein Studium war ich als Universitätsassistent bei Institutsvorstand Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner und Rektor Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas am Institut für Zivilrecht der JKU Linz tätig. Später wurde ich Richter und leitete selbst Verlassenschaftsverfahren. Dort erkannte ich, wie oft sinnlos Geld für Prozesskosten verbrannt wird und der letzte gute Wille zwischen Geschwistern verloren geht.
XX Jahre Erfahrung im Erbrecht
Fünf Jahre lang war ich als Zivil- und Strafrichter tätig (Lebenslauf). Vor kurzem gelangte ich zu der Überzeugung, dass ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mehr für die Menschen bewirken kann, die mit Gerichten und Behörden in Kontakt kommen. Ich weiß nicht nur wie es „bei Gericht“ ist, sondern auch, wie es „im Gericht“ abläuft. Das gilt sowohl in Straf- als auch in Zivil- und Verlassenschaftssachen.
Als Richter konnte ich stets sagen, was ich von einer Sache halte – das sollte auch ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht tun. Denn vor allem im Erbrecht gilt: Guter Rat ist teuer, aber schlechter Rat noch teurer (selbst wenn Sie rechtsschutzversichert sind). Ich gebe keine utopischen Erfolgsprognosen ab, sondern sage Ihnen die – manchmal bittere – Wahrheit, wie es um Ihre Sache wirklich steht, in welchem Punkt Sie Chancen haben und wo Sie dem Gegner nichts Wirksames entgegenzusetzen haben und ein Vergleich wohl die bessere Lösung ist als der Gang zu Gericht.
Bei Erbrechtsstreitigkeiten (zB verschenktes Erbe, Pflichtteilsanspruch von Geschwistern, Enterbungen, Testamentsanfechtungen etc.) lege ich neben der Aufklärung über finanzielle Chancen und Risiken vor allem darauf Wert, die Familienstruktur nicht unnötig zu beschädigen. Oft kann noch in der Phase der Verlassenschaftsabhandlung, auch unter Einbeziehung des Gerichtskommissärs, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Einigung erzielt werden. In dieser Phase können zudem Gebühren für Grundstücksübertragungen gespart werden.
Bei Erbverträgen, Schenkungen auf den Todesfall, Testamentserrichtungen oder mit Erb- und Pflichtteilsverzichten verbundenen Übergabsverträgen bespreche ich mit Ihnen Ihre Familiengeschichte und -struktur, weil meines Erachtens nur so eine Lösung gefunden werden kann, die nach dem Tod des Erblassers auch wirklich hält.
Einfühlsam aber energisch
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