Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Oberösterreich

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Ehemals Strafrichter – Jetzt Ihr Strafverteidiger in Wels

Mein Vater Dr. Johannes Kirschner ist seit über drei Jahrzehnten der beste Rechtsanwalt für Strafrecht, den ich kenne. Ich selbst war fünf Jahre lang als Richter in Zivil- und Strafsachen tätig, bevor ich im August 2018 zu dem Entschluss gelangte, mich fortan als Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Menschen einzusetzen, die als Beschuldigte oder Angeklagte vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder anderen Behörden landen.

Ich bin überzeugt, dass „Bestrafen“ ein veraltetes pädagogisches Konzept ist. Die Hirnforschung hat schon vor Jahrzehnten bewiesen, dass der Tatentschluss nicht in jener Sekunde gefasst wird, für die man bestraft wird. Es sind vielmehr kritische biografische Ereignisse und diverse Umweltfaktoren, die Menschen prägen und zu Straftaten führen, sei es ein Ladendiebstahl, eine Rauferei, ein Sexualdelikt oder auch ein Mord. Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis sich diese Erkenntnis in der Gesellschaft durchsetzt und klar wird, dass Gefängnisstrafen nicht des Rätsels Lösung sein können. Aus dieser tiefen Überzeugung heraus gebe ich in jedem Einzelfall mein Bestes, um Strafen zu verhindern oder wenigstens so gering wie möglich zu halten.

Was also dürfen Sie erwarten, wenn ich Sie verteidige?

    • Hineinversetzen in Ihre Lage und Erkennen, worauf es Ihnen ankommt
    • Erfahrungsschatz aufgrund meiner Tätigkeit als Strafrichter
    • Realistische Strategien zur Zielerreichung

Und was kostet ein guter Strafverteidiger? Mehr dazu hier.

Lorenz Kirschner lädt Sie in die Kanzlei ein
Lorenz Kirschner Experte vor Strafrecht vor Gerichtsverhandlung

Gerichtliche Strafverfahren

Die meisten Menschen sind nur einmal in ihrem Leben mit einem Strafverfahren konfrontiert. Wenn Sie dabei nicht riskieren wollen, durch ungeschicktes Verhalten überhaupt oder zu einer unnötig strengen Strafe verurteilt zu werden, sollten Sie ihre Lage frühzeitig mit einem guten Strafverteidiger besprechen. Bereits bei Vorliegen erster Verdachtsmomente, noch vor einer ersten Aussage bei der Polizei, ist die Kontaktaufnahme sinnvoll, um gemeinsam – nach Einsicht in den Akt! – eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Das Fehlen eines Verteidigers bei einer Befragung als Beschuldigter oder bei einer kontradiktorischen Einvernahme des angeblichen Opfers (die oft schon sehr früh erfolgt) hat meist gravierende Folgen.

„Besser spät als nie!“ – Selbstverständlich kann ich als Strafverteidiger auch dann noch das Beste für Sie herausholen, wenn bereits eine Anklage bzw. ein Strafantrag vorliegt oder die Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt wurde.

Die meisten Strafverfahren betreffen Körperverletzungsdelikte (auch Raufhandel), Vermögensdelikte (Veruntreuung, Betrug, Untreue) und Suchtmitteldelikte (Eigenkonsum, Suchtgifthandel von Cannabis, Kokain, Heroin, XTC etc.). Zunehmend werden Formen der Internetkriminalität angezeigt (Phishing, Identitätsdiebstahl, Skimming, Bestell- und Versandbetrug, Erpressung, Cybermobbing etc.). Nach einem Beziehungsende kommt es häufig zur Anzeige von Stalking oder angeblichen Sexualdelikten (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornopraphie) gegen den Partner oder dessen Kinder. Personen, die ursprünglich als Zeuge oder Opfer in einem Strafverfahren ausgesagt haben, droht bei Freispruch des Angeklagten unter Umständen eine Anklage wegen falscher Zeugenaussage.

Gerne stehe ich Ihnen als Verteidiger in allen Strafsachen mit Rat und Tat zur Seite.

Lorenz Kirschner Experte für Strafrecht

Behördliche Strafverfahren

Für Unternehmen können insbesondere die oft pro Übertretung (“pro Kopf”, „pro Pyrotechnikartikel“, „pro Arbeitszeitüberschreitung“ etc.) verhängten Strafen (zB wegen verspäteter Anmeldung zur Sozialversicherung, Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, Arbeitszeitgesetzes etc.) existenzbedrohend sein. Glücklicherweise sind Verwaltungsstrafverfahren oft durch die Rechtsschutzversicherung der Wirtschaftskammer gedeckt.

Als ehemaliger Richter kann ich Sie vorausschauend durch Verwaltungsstrafverfahren führen.

 

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Öffnungszeiten
Mo – Do 8:00 – 17:00 Uhr
Fr 8:00 – 13:00 Uhr

3 Stunden parken mit Parkuhr auf den öffentlichen Parkplätzen in unmittelbarer Umgebung.
Telefonische Terminvereinbarung erbeten. Sondertermine möglich.

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